Vereinsbestimmungen

Allgemeine Vereinsbestimmungen („AVB“) Allgemeiner Turnverein St. Valentin 1911

Allgemeines

Die allgemeinen Vereinsbestimmungen („AVB“) des Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911 gelten für sämtliche Veranstaltungen/Kurse/Angebote usw. des Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911, vertreten durch Obfrau Theresa Gansterer, Lisztstraße 4, 4300 St. Valentin.
Die allgemeinen Vereinsbestimmungen sowie die Vereinsstatuten (ersichtlich auf der Homepage www.turnverein-st-valentin.at) bilden die Grundlage für den gesamten Vereinsbetrieb und gelten darüber hinaus zwischen dem Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911 und Mitgliedern, Teilnehmern beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten, Begleitpersonen sowie Vertragspartnern.

Der Vorstand des Allgemeinen Turnvereins 1911 ist jederzeit zur Änderung dieser allgemeinen Vereinsbestimmungen berechtigt.
Alle Angebote/Veranstaltungen finden, soweit nicht extra angegeben, in deutscher Sprache statt.

Diese allgemeinen Vereinsbestimmungen gelten für alle Rechtsverhältnisse, die mit vom Allgemein Turnverein St. Valentin 1911 (ZVR-Nummer: 149156298) mit seinen Mitgliedern, Teilnehmern, Besuchern abgeschlossen werden. Anderslautenden Bestimmungen wird widersprochen.

Der Allgemeine Turnverein St. Valentin 1911 bietet ein vielfältiges Programm für jede Altersgruppe von Babies bis Senioren. Die Angebote und Veranstaltungen stehen vorwiegend den Mitgliedern zur Verfügung, in besonderen Fällen sind sie für alle geöffnet.

Mitgliedschaft

Der Beitritt zum Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911 findet über den Benutzeraccount unter mein-turnverein.at statt. In Ausnahmefällen ist ein persönlicher Beitritt im Turnverein Büro möglich.
Der Vorstand behält sich vor, den Beitritt zu prüfen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und unbefristet, d.h. sie besteht über das Ende eines jeden Bewegungsjahres hinaus, sofern kein fristgerechter Austritt durchgeführt wird.
Bei Beitritt ab Jänner eines laufenden Bewegungsjahres ist die Höhe des Mitgliedsbeitrages mit der Hälfte des Jahresbeitrages festgelegt.

Mit dem Beitritt akzeptiert das Mitglied die Statuten des Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911 zu finden auf der Homepage, sowie die gefassten Beschlüsse des Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911, einschließlich dieser allgemeinen Vereinsbestimmungen. Die Datenschutzerklärung muss zur Kenntnis genommen werden.
Sämtliche Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft können im Benutzeraccount durchgeführt werden.

Der Austritt bedarf einer Austrittserklärung. Diese muss im Benutzeraccount oder schriftlich via E-Mail oder per Post durchgeführt werden. Ein Austritt muss bis 30. September erfolgen, sonst läuft die Mitgliedschaft für das aktuelle Bewegungsjahr weiter und der Beitrag ist fällig. Abmeldungen beim Trainer oder das Fernbleiben von Angeboten, auch krankheits- oder verletzungsbedingt, werden nicht als Austritt akzeptiert und entbinden auch nicht von der Zahlungspflicht.

Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden, so von der Hauptversammlung genehmigt, durch den Vorstand festgelegt. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge werden in der Broschüre „Bewegungsangebot“ des jeweiligen Bewegungsjahres und auf der Homepage veröffentlicht. Bestehende Mitglieder erhalten ihre Beitragsvorschreibung für das aktuelle Bewegungsjahr rund um den 15. August persönlich zugesandt. Die Forderung besteht unabhängig vom Zugang dieses Schreibens.

Der Mitgliedsbeitrag versteht sich als Bringschuld. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht nach der Teilnahmefrequenz berechnet und ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bei späterem Beitritt ist der Mitgliedsbeitrag vor Beginn des gebuchten Angebotes zu entrichten.

 

Auf Antrag sind Teilzahlungen möglich.

Es ist zu beachten, dass für Angebote zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag weitere Kosten anfallen können. Weiters sind für einzelne Angebote zusätzliche Kosten (bspw. für Wettkampfbekleidung, Trainingslager, Wettkampfgebühren, Eintritte, Materialkosten usw.) möglich und verpflichtend zu tragen.

Aufgrund von Änderungen im Angebot (Trainer, Zeit, Ort, o.Ä.) oder wenn das Angebot aus Gründen höherer Gewalt (Brand, Wassereinbruch, Schließung von Sportstätten, Pandemien o.Ä.) unmöglich wird, kann der Mitgliedsbeitrag nicht zurückgefordert werden.

Zahlungskonditionen
Offene Beiträge sind entweder per Überweisung, SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte innerhalb der Zahlungsfrist (14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung) zu begleichen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Die Zahlungsart kann im Benutzeraccount selbstständig festgelegt und geändert werden. Bei entsprechender Zahlungsart ist der Kontoinhaber für die Durchführung der Abbuchung verantwortlich. Bankspesen, welche durch Rückrechnung, Storno oder Nichteinlösung der Abbuchung entstehen, werden zur Gänze weiterverrechnet.

Die Zahlung muss vor Beginn des gebuchten Angebotes erfolgen, ansonsten besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Sofern der Zahlungseingang bis zum genannten Zeitpunkt nicht erfolgt ist, kann der Platz anderweitig vergeben werden.

Zahlungserinnerungen werden im 14-tägigen Abstand versandt. Nach der dritten Zahlungserinnerung folgen Mahnungen, die mit Mahnspesen von EUR 10,- pro Mahnung verbunden sind. Eine anschließende Weitergabe an ein Inkassobüro ist möglich.

Ab der ersten Mahnung sind alle offenen Forderungen prompt fällig und müssen per Banküberweisung beglichen werden.

Beitragsermäßigungen
Beiträge sind grundsätzlich in der vom Vorstand festgelegten Höhe zu bezahlen. Aus besonderen Gründen können Ermäßigungen gewährt werden. Das Turnverein Patenprogramm „Better Together“ ist eine Initiative, die es allen Personen ermöglichen soll, am Angebot teilzunehmen. Hier übernehmen Paten die Beiträge für Mitglieder. Nähere Informationen dazu auf der Homepage.

Allgemeine Informationen zum Angebot (Bewegungsangebot/Kursen/Veranstaltungen usw.)
Das Bewegungsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.

Anmeldung für Angebote – Vertragsabschluss
Anmeldungen sind über den Benutzeraccount vorzunehmen. In begründeten Ausnahmefällen werden Anmeldungen auch persönlich im Turnverein Büro oder telefonisch ermöglicht.

Gebucht wird ein Angebot des Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911. Die jeweilige Dauer, Kosten, Termine, Inhalte und sonstige Informationen ergeben sich aus der Beschreibung des Angebotes auf der Homepage und im Benutzeraccount.
Die Angabe aller erforderlichen Daten, das Akzeptieren der allgemeinen Vereinsbestimmungen und die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung sind für eine Anmeldung erforderlich. Der Anmeldeschluss ist beim jeweiligen Angebot angegeben. Bei beschränkter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen maßgebend.

Die Abwicklung über den Benutzeraccount erfolgt automatisiert. Dabei ist sicherzustellen, dass die hinterlegten Daten, insbesondere die E-Mail-Adresse zutreffend und aktuell sind und der Empfang der E-Mail technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

Der Versand der Buchungsbestätigung gilt als verbindliche Zusage zur Teilnahme am Angebot und als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Allgemeinem Turnverein St. Valentin 1911 und dem Teilnehmer, Verwalter bzw. Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme an Angeboten kann auch nach Versand der Buchungsbestätigung durch den Vorstand verwehrt werden. Wenn bei einem ausgebuchten Angebot ein Platz für die Warteliste gebucht wird, ist auch diese Anmeldung verbindlich, sobald ein Platz frei wird und der Beitrag wird fällig. Eine Abmeldung von der Warteliste muss per E-Mail an den Verein erfolgen.

Jüngere Geschwisterkinder können zu Angeboten mit Begleitperson mitgebracht werden. Ab einem Alter von sechs Monaten muss das Geschwisterkind ebenfalls Mitglied und für das Angebot angemeldet werden und die Beiträge sind fällig.

Die Verwalter des Benutzeraccounts bestätigen, dass die von ihnen angemeldeten Personen die nötigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die Teilnahme besitzen.

Weiters wird mit der Anmeldung der Empfang des Newsletters auf die im Benutzeraccount hinterlegten E-Mail-Adressen bestätigt. Die Abmeldung vom Newsletter kann im Benutzeraccount durchgeführt werden.

Teilnahme an Angeboten
Mitglieder und Teilnehmer dürfen nur an jenen Angeboten teilnehmen, für die sie sich im Vorhinein angemeldet, eine Buchungsbestätigung bekommen und alle fälligen Beiträge bezahlt haben.
Die Letztentscheidung über die Teilnahme am Angebot obliegt immer dem Vorstand in Absprache mit den Trainern. In begründeten Fällen kann die Teilnahme verweigert werden.

Die Zielgruppe (Alter oder Jahrgang) ist bei jedem Angebot angegeben und bindend. Einzig Kinder, die im September das angegebene Alter erreichen, dürfen direkt ab Beginn des Angebotes im Herbst teilnehmen. Die Teilnahme bei einem Angebot ist ab Erreichen des angegebenen Alters möglich, sofern Plätze vorhanden sind.

Schnuppern ist nicht möglich.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, vor Beginn der Einheit ihren QR-Code einzuscannen. Dieser ist im eigenen Benutzeraccount ersichtlich. Das Einscannen via QR-Code kann auch direkt mit der Mitgliedskarte erfolgen. Diese kann im Turnverein Büro angefordert werden.
Sollten sich Teilnehmer nicht einscannen, kann das zum Ausschluss dieses Angebotes führen. Eine Rückerstattung der Beiträge ist in diesem Fall nicht möglich.
Der Trainer ist verpflichtet zu kontrollieren, ob sich alle Teilnehmer eingescannt haben, und darf die Einheit erst beginnen, sobald die Zahl der eingescannten Teilnehmer mit der Anzahl der tatsächlich anwesenden Personen übereinstimmt.
Kontrollen durch vom Vorstand befugte Personen sind jederzeit möglich. Die Einhaltung der Weisungen dieser Personen ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
Bei Angeboten mit Kindern und Jugendlichen führt der Trainer die Anwesenheitsliste.

Änderungen Angebote
Die Gestaltung der einzelnen Angebote obliegt dem Verein, welcher sich vorbehält, Teile des Angebotes auch während des Bewegungsjahres bei zu geringer Auslastung oder aus anderen wichtigen Gründen anzupassen, die Teilnehmerzahlen zu limitieren und Auswahl und Disposition der Trainer in seinem Interesse vorzunehmen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Angebote durch einen bestimmten Trainer durchgeführt werden. Das gilt auch dann, wenn das Angebot mit dem Namen einer Leitung angekündigt wurde.

Änderungen (auch von Ort und Zeit) können jederzeit, auch während des laufenden Bewegungsjahres, notwendig sein. Daraus erwächst keinerlei Recht auf Rückerstattung der Beiträge.

Sollte eine Einheit infolge unvorhersehbarerer Ereignisse (z.B. Verhinderung, Krankheit der Leitung, technische Defekte, sonstige wichtige Gründe etc.) nicht stattfinden können, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche geltend machen.

Das Angebot findet nur an Schultagen (Niederösterreich) statt. Kein Angebot ist an schulfreien Tagen (Wochenende, Feiertage, Ferien und schulautonome Tage) sowie in der ersten bzw. zweiten und in den letzten beiden Schulwochen. Für einzelne Angebote können je nach Möglichkeit Ausnahmen getroffen werden. Bei Erkrankung des Trainers, Eigenbedarf der Schule oder Bauarbeiten an den Räumlichkeiten kann eine Einheit notfalls auch kurzfristig entfallen. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt von Seiten des Vereins via E-Mail und SMS an die im Benutzeraccount angegebenen Daten.

Prinzipielle Änderungen am Angebot sind während des Bewegungsjahres bei Bedarf jederzeit möglich.

Angebotswechsel durch Mitglieder/Teilnehmer
Ein Wechsel von einem laufenden Angebot zu einem anderen Angebot ist nicht möglich. Ein Abmelden vom Angebot und das Anmelden eines neuen Angebotes, so ein Platz frei ist, ist selbstverständlich möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden bei Abmeldung nicht rückerstattet oder gutgeschrieben.

 

Angebotsdauer, Abmeldung, Übertragung, Absage
Die Angebote des Allgemeinen Turnvereins St. Valentin 1911 bestehen immer aus einer festen Anzahl an Einheiten oder einer angegebenen Dauer (Jahr, Semester, Tage usw.). Somit ist ein Angebot nach der letzten Einheit oder dem Angebotsende beendet. Daher können vom Teilnehmer versäumte Einheiten wegen Krankheit, Urlaubs oder sonstiger Termine nicht nachgeholt oder dafür geleistete Zahlungen rückerstattet werden. Der Teilnahmeplatz für das Angebot ist nicht an Dritte übertragbar.

Die Dauer des Angebotes und alle weiteren Informationen samt Kosten können aus der jeweiligen Beschreibung entnommen werden. Die Teilnahmeberechtigung erlischt, sobald das gebuchte Angebote beendet ist, die Mitgliedschaft bleibt bestehen.
Nach erfolgter Anmeldung können Rabatte nicht mehr gewährt werden. Dies ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Sollte eine Einheit eines Angebots ausfallen, wird diese zu einem anderen Termin, den der Allgemeine Turnverein St. Valentin 1911 bestimmt, nachgeholt. Ausgenommen davon sind Angebote, die eine Dauer von mindestens einem Semester haben. Entfallene Einheiten von Semester- oder Jahreskursen werden nicht nachgeholt.

Sollte die Teilnahme nach erfolgter Anmeldung nicht möglich sein, ist die kostenfreie Abmeldung schriftlich an office@turnverien-st-valentin.at zu senden. Die Abmeldung muss mindestens 14 Tage vor Beginn des Angebotes erfolgen.
Bei Abmeldung, die weniger als 14 Tage vor Beginn erfolgt, ist der gesamte Beitrag fällig bzw. erfolgt keine Rückerstattung.

Falls eine Krankheit/Verletzung eine längere Teilnahme verhindert (ab mindestens vier Wochen) kann eine ärztliche Bestätigung per E-Mail an office@turnverein-st-valentin.at gesandt werden. Der Kursbeitrag wird anteilsmäßig im Benutzeraccount gutgeschrieben, nicht aber der Mitgliedsbeitrag.

 

Der Allgemeine Turnverein St. Valentin 1911 behält sich vor, Teilnehmer, die das Wohl anderer gefährden oder sich nicht an Vereinsbestimmungen halten, vom Angebot auszuschließen. In diesem Fall wird der Beitrag nicht rückerstattet.

Die Beiträge von Angeboten, die vom Verein nicht durchgeführt werden können, werden vollumfänglich rückerstattet, sofern es das gesamte Angebot betrifft und nicht einzelne Einheiten.

Können Angebote aufgrund behördlicher Anordnungen (z.B. Schließung von Räumlichkeiten, Ereignisse höherer Gewalt, Pandemien usw.) nicht durchgeführt werden, werden die Beiträge nicht rückerstattet.

 

 

Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht bei Angeboten mit Begleitperson obliegt während der gesamten Anwesenheit, sowie während des Besuchs in den Räumlichkeiten dem Erziehungsberechtigten oder der vom Erziehungsberechtigten bevollmächtigten Begleitperson.

Die Aufsichtspflicht bei Angeboten für Minderjährige beginnt mit dem Start der Einheit und endet mit dem Abschluss der Einheit. Somit hat der Trainer die Aufsichtspflicht ausschließlich während der Einheit und nicht in der Zeit davor und danach.

Sollte ein Minderjähriger nicht zeitgerecht von der Einheit abgeholt werden, wird versucht, unter der im Benutzeraccount angegebenen Telefonnummer zehn Minuten nach Ende der Einheit eine Kontaktperson zu erreichen. Sollte nach 30 Minuten keine der Kontaktpersonen erreicht werden, wird durch den Vorstand die nächstgelegene Polizeidienststelle kontaktiert.
Bei Minderjährigen, die Angebote besuchen, die vorrangig für Erwachsene ausgeschrieben sind, entfällt die Aufsichtspflicht durch die Trainer.

In Zusammenhang mit der Nutzung von Räumlichkeiten und Objekten sind die jeweiligen Hausordnungen einzuhalten. Weisungen der Trainer sind zu befolgen.

Mitteilungspflicht und Gesundheitszustand
Jeder kann an Angeboten teilnehmen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Die Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten und Verwalter bestätigen mit der Anmeldung, dass Einheiten nur dann besucht werden, wenn keine Krankheiten und Verletzungen vorliegen und körperliche Belastung möglich ist. Im Zweifelsfall muss Rücksprache mit dem Arzt/Kinderarzt gehalten werden. Angebotsrelevante körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen müssen bei Anmeldung bzw. dem Trainer mitgeteilt werden. Im Benutzeraccount muss auch der Vorgang der Hilfeleistung (z.B. Diabetes, Allergie, Epilepsie usw.) angegeben werden.

Der Allgemeine Turnverein St. Valentin 1911 behält sich vor, im akuten Fall den Teilnehmer vom Angebot auszuschließen.

Bei Minderjährigen, die alleine an Angeboten teilnehmen, muss während der gesamten Dauer unter der im Benutzeraccount angegebenen Telefonnummer jemand erreichbar sein, der bei Bedarf den Minderjährigen ehestmöglich abholt.

Hausordnung
Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit aller Räumlichkeiten, die vom Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911 genutzt werden. Sie und sonstige Richtlinien für einen sicheren und geordneten Betrieb sind für alle verbindlich, die die Räumlichkeiten betreten, und müssen von allen akzeptiert und eingehalten werden.

Den Anordnungen der Trainer, Vorstandsmitglieder und vom Vorstand befugten Personen ist Folge zu leisten. Vorstandsmitglieder, Trainer und vom Vorstand befugte Personen üben das Hausrecht aus und können bei Verstößen gegen die Hausordnung und sonstige Richtlinien mit sofortiger Wirkung der Räumlichkeiten verweisen.

Die Teilnahme an Angeboten ist nur in geeigneter Trainingskleidung gestattet. Dies gilt auch für die Begleitpersonen. Falls Trainingsschuhe in den Räumlichkeiten getragen werden, müssen diese sauber sein und dürfen ausschließlich indoor getragen werden. Keine Straßenschuhe!
Kindern wird empfohlen, die Einheiten barfuß und in enganliegender Kleidung zu besuchen, lange Haare sind zusammenzubinden, Schmuck muss abgelegt werden, um Verletzungen zu vermeiden. Es ist erwünscht und empfohlen, direkt in Trainingskleidung zu kommen und nur noch das Schuhwerk zu wechseln.
Rasches Verlassen der Garderobe nach Ende der Einheit ist notwendig.

Trinkflaschen (unzerbrechlich) und Wertgegenstände dürfen mit in die Räumlichkeiten genommen und am Saalrand abgestellt werden. Taschen, Kleidung usw. verbleiben während der Einheit in den Garderoben.

Essen und Kaugummikauen ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet.

Rauchverbot gilt in allen Räumlichkeiten.

 

Haustiere dürfen nicht in Räumlichkeiten mitgenommen werden.

Auf dem Parkplatz beim Vereinshaus (Hauptplatz 12) müssen die Bodenmarkierungen eingehalten werden. Die Nutzung dieses Parkplatzes ist nur während des besuchten Angebotes erlaubt. Dauerparken ist verboten.

Das Fotografieren und Filmen in Einheiten ist nicht gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Trainer, Vorstandsmitglieder und vom Vorstand befugte Personen. Falls Aufnahmen vom eigenen Kind gewünscht sind, ist das in Absprache mit dem Trainer und nur dann möglich, wenn keine anderen Kinder mit auf dieser Aufnahme sind.

Mobiltelefone müssen während der Einheit stumm geschaltet sein und dürfen aus Rücksichtnahme den anderen Teilnehmern gegenüber nicht benützt werden.

Fahrräder, sonstige Fortbewegungsmittel und Kinderwägen müssen im Freien und dürfen nicht in Räumlichkeiten abgestellt werden.

Aus hygienischen Gründen müssen Windeln außerhalb der Räumlichkeiten ordnungsgemäß entsorgt werden.

Zuseher sind in den Einheiten nicht erlaubt.

Der Aufenthalt in den Garderoben während einer Einheit ist nicht gestattet. Die Ausnahme bilden Personen, deren Kinder zum ersten Mal ein Angebot ohne Begleitperson besuchen und die Sicherheit der Bezugsperson brauchen.

Zusatzvereinbarungen Wettkampfgruppen (Kunstturnen, Leistungsturnen, Turn10)
Die Mitgliedschaft von Teilnehmern der wettkampforientierten Angebote Kunstturnen, Leistungsturnen, Gerätturnen Turn10 (inkl. Girls und Boys) kann jeweils nur zum Ende des Bewegungsjahres beendet werden. Die Teilnahme an Wettkämpfen und Vereinsveranstaltungen ist für diese Mitglieder im laufenden Bewegungsjahr verpflichtend. Dies gilt auch für Trainings an schulfreien Tagen. Das Trainingslager in den Oster- und Sommerferien ist für die Kunstturnerinnen verpflichtend.

Für Mitglieder der Wettkampfgruppen ist der Besitz bzw. Ankauf der Vereinskleidung (Turnkleidung, T-Shirt, Weste und Rucksack) verpflichtend.

Die Teilnahme an Turnsport-Wettkämpfen von Mitgliedern des Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911 im Namen anderer Vereine ist nicht gestattet.

Die Mithilfe der Erziehungsberechtigten bei Vereinsveranstaltungen ist obligatorisch.

Alle Teilnehmer an Wettkämpfen und Veranstaltungen unterliegen den Anti-Doping-Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes (ADBG) in der jeweils gültigen Fassung. Ein Verstoß gegen diese wird sanktioniert.
Mitglieder der Wettkampfgruppen unterliegen den Regelungen von Turnsport Austria (Fachverband für Turnen), diese können auf deren Homepage eingesehen werden.

Versicherung und Haftung
Jegliche Sportausübung auf allen Sportstätten und in allen Räumlichkeiten, bei Angeboten und bei Veranstaltungen sowie alle anderen Tätigkeiten im Rahmen der Vereinsarbeit erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Sport- und Bewegungsausübung ein Verletzungsrisiko birgt.

Für im Zuge der Sport- und Bewegungsausübung und auf dem Weg zu oder von Angeboten im Rahmen des Vereines erlittene Verletzungen und Folgeschäden sowie für Schäden an Dritten übernehmen der Allgemeine Turnverein St. Valentin, dessen Vorstandsmitglieder und Trainer keine Haftung. Dies gilt auch für den Inhalt von Angeboten. Aus der Anwendung der im Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911 erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Verein, dem Vorstand oder den Trainern geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Schäden oder Verlust von Eigentum und Gegenständen aller Art, wie z.B. abhandengekommene Gegenstände in den Räumlichkeiten.

Ein eigener Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Sport- und Unfallversicherung) liegt ausschließlich in der Verantwortung des Teilnehmers und wird vom Verein empfohlen.

Für Sach- und Personenschäden wird die Haftung ausgeschlossen.

Die Sport- und Bewegungsausübung ist nur in adäquater Kleidung gestattet.

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verunreinigung, Beschädigung oder Zerstörung von Räumlichkeiten oder Sport- und Bewegungsgeräten werden vom Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911 rechtlich verfolgt.

 

Diebstahl von Vereinseigentum wird ausnahmslos angezeigt.

Eltern haften für ihre Kinder!

Datenschutz
Mit der Beitritt zum Verein bzw. der Anmeldung zu Angeboten wird die Einwilligung zur Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten für die sportlich, organisatorisch oder rechtlich notwendigen Zwecke erteilt.

Unsere Datenschutzerklärung ist auf der Homepage abzurufen.

Verwendung von Bildern, Foto- und Videoaufnahmen
Zum Zweck der Dokumentation bzw. der Öffentlichkeitsarbeit werden im Rahmen von Angeboten und Veranstaltungen Bild-/Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese werden auch im Internet (Homepage usw.), in sozialen Medien (Facebook, Instagram usw.) und Printmedien veröffentlicht. Weiters werden diese Fotos auch als Bildmaterial für Aus- und Fortbildungen des Allgemeinen Turnvereins St. Valentin 1911 verwendet.
Aus dieser Nutzung können keine rechtlichen Ansprüche (z.B. auf Entgelt) abgeleitet werden.

Beachtung und Wahrung des geistigen Eigentums
Mitglieder, Teilnehmer an Einheiten, auch Begleitpersonen die Angebote des Allgemeinen Turnvereins St. Valentin 1911 besuchen oder Trainer, die Angebote leiten, dürfen für keine anderen Vereine, Institutionen (ausgenommen PädagogInnen in Schulen und Kindergärten und -krippen) oder Organisationen selbst Einheiten im selben Bereich, wie das besuchte Angebot im Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911, durchführen oder leiten. Das geistige Eigentum bleibt somit im Verein. Hinwegsetzen über diese Regelung führt zum Ausschluss vom Angebot, gegebenenfalls auch zum Vereinsausschluss. Ein Anspruch auf Rückzahlung getätigter Beiträge besteht nicht.

Geheimhaltung der Zugangsdaten
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten für den Benutzeraccount geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

Urheberrechte
Das Werknutzungsrecht, insbesondere das Be-, Ver-, Abänderungs- und Verbreitungsrecht der auf der Homepage des Vereins, auf den Social-Media Seiten des Vereins und in den gedruckten Publikationen enthaltenen Inhalte, steht ausschließlich dem Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911 zu. Ein Nachdruck, Kopieren oder eine sonstige Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Inhalten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Allgemeinen Turnverein St. Valentin 1911. Verstöße gegen das Urheberrecht werden verfolgt.

Rechtsweg
Änderungen der und Abweichungen von diesen Vereinsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vereins vereinbart.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Vereinsbestimmungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinsbestimmungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Sonstige Vereinbarung
Sowohl die Mitglieder, Teilnehmer, Begleitpersonen, Verwalter als auch der Allgemeine Turnverein St. Valentin 1911 verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. den Verein oder Vereinsleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige schädigen.

Sonstiges

Für Verbesserungsvorschläge und Kritik sind wir immer dankbar, denn damit können etwaige Probleme
rascher beseitigt und in Zukunft Verbesserungen vorgenommen werden. Wir bitten dafür um direkte Kontaktaufnahme mit unserer Obfrau Theresa Gansterer oder unserem Turnverein-Büro.

E-Mail: office@turnverein-st-valentin.at
Telefon: 0660 1911 000

Die jeweils aktuellen Erreichbarkeiten sind auf der Homepage ersichtlich.